Hinweis auf OS-Plattform nicht mehr erforderlich
07.04.2025 | Dr. Marion Große-Drieling, Nicole Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (kurz: OS-Plattform) wird nach der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Der Hinweis auf die OS-Plattform ist für Online-Händler daher nicht mehr notwendig.
Im Jahr 2016 wurde die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung als Teil der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) ins Leben gerufen.
Mit der Verordnung verfolgte die EU ihr Ziel, einen Mechanismus für die Beilegung von Konflikten aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Händlern und Verbrauchern zu schaffen und die OS-Plattform als zentrale Anlaufstelle zu etablieren.
Verbraucher und Online-Händler konnten diese nutzen, um die im Rahmen von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Um Verbraucher über diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren, mussten auch Energieversorgungsunternehmen einen entsprechenden Hinweis u.a. in das Impressum ihrer Webseite sowie in ihre AGB aufnehmen und einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitstellen.
Mit der am 19. Dezember 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) Nr. 2024/3228 hat der EU-Gesetzgeber festgestellt, dass die im Jahr 2016 implementierte OS-Plattform lediglich von einer Minderheit der EU-Verbraucher genutzt wird. Insgesamt waren es durchschnittlich 200 Streitfälle pro Jahr, die von Verbrauchern an die OS-Plattform herangetragen wurden. Diese wurden wiederum an die national zuständigen Schlichtungsstellen weitergeleitet.
Aufgrund dieser geringen Anzahl kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass ein weiteres Betreiben der OS-Plattform nicht den Grundsätzen der Effizienz und Wirksamkeit der EU-Verordnung Euratom Nr. 2024/2509 entspricht.
Daher wird gemäß Artikel 1 EU-Verordnung Nr. 2024/3228 die OS-Verordnung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben und gemäß Artikel 2 die Tätigkeiten der OS-Plattform eingestellt.
Zudem können Verbraucher bereits seit dem 20. März 2025 keine Beschwerden mehr über die OS-Plattform einreichen und werden auf der Webseite über diesen Umstand unterrichtet.
Mit der Aufhebung der OS-Verordnung und der Einstellung der Tätigkeiten der OS-Plattform entfällt auch die Informationspflicht von Energieversorgungsunternehmen gegenüber ihren Kunden in Bezug auf die Möglichkeit, sich mit ihren Verbraucherbeschwerden an die OS-Plattform zu wenden.
Spätestens ab dem 20. Juli 2025 können daher die dazugehörigen Ausführungen u.a. aus dem Impressum, den AGB von Energielieferverträgen und in weiteren relevanten Dokumenten, in denen auf die OS-Plattform verwiesen wird, entfernt werden. Ob Unternehmen vor dem Hintergrund der Einstellung der Tätigkeit der OS-Plattform den Hinweis bereits jetzt schon aus ihren AGB für Neukunden streichen, bleibt ihnen überlassen.
Unverändert besteht nach wie vor die Verpflichtung nach § 111a EnWG auf die Möglichkeit zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie e.V. hinzuweisen.
Sollten Sie weitere Fragen zur obigen Thematik haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen Ihnen die Juristinnen und Juristen der rhenag legal gerne jederzeit zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei der rhenag legal melden.
Dr. Marion Große-Drieling i.A. Nicole Hoffmann, LL.M.
Dr. Marion Große-Drieling
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Nicole Hoffmann. LL.M.
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